Wir speichern Ihre Daten so lange, wie dies zur Erfüllung der angegebenen Zwecke erforderlich ist.
Metadaten von Anrufen und Besprechungen werden maximal 120 Tage gespeichert (abhängig vom Datum). Auch hier werden die Daten nach Ablauf der Fristen automatisch gelöscht. Diese Daten werden für die Stabilität des Systems, Support und auch zur Abwehr von Angriffen in diesem Vektor benötigt. Zugriff haben nur bestimmte berechtigte und überwachte Administratoren.
Protokollierte administrative Ereignisse werden 180 Tage gespeichert und danach automatisch gelöscht.
Chats in Teams werden nach einem Jahr gelöscht. Teams-Räume (Gruppen) werden nach 365 Tagen Inaktivität gelöscht, sofern die Team-Besitzer nicht bestätigen, dass sie weiterhin benötigt werden.
E-Mails und Anlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und sodann gelöscht, wenn keine anderen Zwecke vorhanden sind.
Die von Sicherheitswerkzeugen und von sonstigen, der IT-Sicherheit dienenden Werkzeugen verarbeiteten personenbezogenen Daten werden für maximal 180 Tage aufbewahrt und dann der Löschung zugeführt. In Einzelfällen und bei Sicherheitsvorfällen kann es dazu kommen, dass einige Daten länger aufbewahrt werden, um den Vorfall zu untersuchen und zukünftige zu unterbinden.
Unter bestimmten Umständen müssen Ihre Daten auch länger aufbewahrt werden, beispielsweise im Zusammenhang mit einer entsprechenden behördlichen oder gerichtlichen Anordnung in Form eines sog. Litigation Hold, welches ein Verbot der Datenlöschung für die Dauer des Verfahrens beinhaltet.
Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, sind diese regelmäßig zu löschen, es sei denn, deren befristete Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken erforderlich:
- Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen, z. B. nach Handelsgesetzbuch oder Abgabenordnung. Die dort genannten Fristen betragen 2 bis 10 Jahre bzw. nach Abschluss der Steuerprüfung.
- Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der Verjährungsvorschriften (z. B. §§ 195ff. BGB).